Wirtschaftsrecht

 

Das Leistungsspektrum im Bereich des Wirtschaftsrechts umfasst insbesondere:

 

  • Beratung im Zusammenhang mit der Neugründung von Unternehmen, der Umwandlung von Gesellschaften oder bei Änderungen in der Gesellschafterstruktur, Anfertigung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen, Entwurf von Gesellschafterbeschlüssen, Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten, Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Vertragsgestaltung von Unternehmensverträgen jeder Art, allgemeine Vertragsgestaltung im Gesellschaftsrecht
  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Begleitung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • Allgemeine Vertragsgestaltung (z. B. Darlehens-, Dienstleistungs-, Miet- und Vertriebsverträge)
  • Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, Beitreibung von Forderungen